Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Anton Kronberger (im Folgenden: „Karaoke-Fun") und dem Auftraggeber kommt ausschließlich durch eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung (auch per E-Mail oder Telefax) zustande. Der Auftraggeber erhält von Karaoke-Fun eine Auftragsbestätigung. Karaoke-Fun hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Änderungen erteilter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von Karaoke-Fun schriftlich bestätigt worden sind.
Für eine optimale Darbietung wird für die Technik eine Mindestfläche von 1,5 m² benötigt. Es müssen ein Tisch mit einer Mindestlänge von 100 cm sowie ein Stuhl bereitgestellt werden. Mindestens ein Stromanschluss (230 V) muss sich in unmittelbarer Nähe befinden.
§ 2 Bezahlung
Es gilt die für die Karaokeveranstaltung vereinbarte Gage. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnungsbasis. Die Rechnung ist innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für die Verköstigung von Karaoke-Fun. Im Preis sind alle Spesen enthalten, sofern nicht anderweitig vereinbart.
Der Veranstalter ist allein verantwortlich für die Zahlung sonstiger Spesen, Gebühren und Steuern. Er ist verpflichtet, die Kosten für die Urheberrechte zu entrichten (in Österreich: AKM, in Deutschland: GEMA etc.) sowie alle erforderlichen behördlichen und außerbehördlichen Genehmigungen einzuholen bzw. Anmeldungen vorzunehmen.
§ 3 Storno und Rücktrittsrecht
a) Karaoke-Fun behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss Aufträge abzulehnen, wenn Gründe vorliegen, die eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beauftragung oder die Leistungserbringung gegen urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verstößt oder die Durchführung aufgrund der Gegebenheiten nicht möglich ist (z. B. bei Gefährdung der Gesundheit oder der Gerätschaften von Karaoke-Fun).
b) Stornogebühren für den Veranstalter: Bei Stornierung nach Vertragsabschluss bis zwei Wochen vor der Veranstaltung werden 50 % der vereinbarten Gage fällig, bei späterer Stornierung 100 %. Karaoke-Fun ist berechtigt, im Falle von Krankheit oder sonstiger Verhinderung einen gleichwertigen Ersatz zu den gleichen Bedingungen zu stellen.
§ 4 Allgemeine Bestimmungen
a) Reklamationen bei Karaokeveranstaltungen sind unverzüglich während der Veranstaltung vorzubringen, damit entsprechende Korrekturen vorgenommen werden können. Eine Reklamation erst am Ende der Veranstaltung berechtigt nicht zu einer Minderung der vereinbarten Gage. Der Veranstalter ist über die Art und Weise der dargebotenen Musik und Leistung informiert.
b) Bei Open-End-Veranstaltungen behält sich Karaoke-Fun das Recht vor, nach bestem Wissen und Gewissen über den Zeitpunkt des Endes der Veranstaltung zu entscheiden. Für Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet Karaoke-Fun nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und Vertreter von Karaoke-Fun. Im Übrigen haftet Karaoke-Fun nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatz ist in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich atypischer oder nicht vorhersehbarer Schäden ist ausgeschlossen.
c) Der Veranstalter sichert Karaoke-Fun einen Parkplatz, den Zugang ab zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn sowie einen Soundcheck ca. eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn zu. Abweichende Zeiten sind rechtzeitig mit Karaoke-Fun abzusprechen.
d) Der Veranstalter erklärt, dass er für die Veranstaltung ausreichend versichert ist. Die für die Durchführung notwendige Veranstaltungshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist vom Veranstalter auf eigene Kosten abzuschließen.
e) Der Veranstalter übernimmt die Haftung für die Sicherheit von Karaoke-Fun sowie für dessen in den Veranstaltungsort eingebrachte Anlagen und Gerätschaften während des gesamten Aufenthalts am Veranstaltungsort. Der Veranstalter haftet gegenüber Karaoke-Fun für Schäden durch mangelhafte oder nicht durchgeführte Anweisungen, durch indirekten Blitzschlag, Vandalismus oder unsachgemäße Bedienung durch Personal des Veranstalters ebenso wie für Schäden, die von Veranstaltungsbesuchern verursacht werden.